
Alle Teilnehmer werden dringend aufgefordert, in möglichst neutraler Kleidung zu kommen!
Erkennbar alkoholisierte Personen wird die Teilnahme am Bayerntag nicht gestattet! Die Polizei wird diesbezügliche Kontrollen machen!
Auflagen:
Bekleidung: keine sichtbaren Embleme und Tätowierungen, die in verbindung mit dem Nationalsozialismus stehen, "Hass" bedeuten oderin den Augen der Öffentlichkeit einen solchen Eindruck hervorrufen könnten (z.B. Totenkopf).
Das Tragen von Bekleidungen oder Bekleidungsstücken mit Afschriften, aus denen sich - auch durch teilweises Überdecken - die Buchstaben- und Zahlenfolgen wie "NS", "NSD", "NSDAP", "SS", "SA", "FG", "JdF", "Combat 18", "ZOG", "ACAB", "14", "18", " 28", ""88", "192" oder die Abkürzungen bzw. erkennbare Abkürzungsteile weiterer verbotener Parteien oder Gruppierungen ergeben könnten, ist verboten.
Die teilnehmer dürfen keine Springerstiefel, Bomberjacken, lange schwarze Mäntel, Lederriemen am Oberkörper oder militärische Kopfbedeckung (z.B. Stahlhelm) einzeln oder in Verbindung miteinander tragen.
Das Mitführen von Trommeln wird untersagt
Fahnen mit Gestaltungen bzw. Symbolen, die als Ersatzsymbole für nationalsozialistische Vereinigungen bzw. Identifikationsmerkmale der rechtsextremistischen Szene gelten (z.B. Reichkriegsflagge, Keltenkreuzfahnen, Fahnen mit dem Symbol der schwarzen Sonne) werden verboten. Ebenso verboten werden darstellungen von Totenköpfen in Form von Aufnähern, Aufklebern etc.
Fahnenstangen, Transparentstangen oder sonstige Stangen, an denen Kundgebungsmittel befestigt werden, dürfen eine Länge von maximal 1,5 m und einen Durchmesser von maximal 2 cm haben und müssen aus Holz sein. Sie dürfen nicht aus Bambus sein.
Das Mitführen von Tieren, insbesondere von Hunden ist verboten.
Das Mitführen von Feuerwerkskörpern, Hieb- und Stichwaffen, Schußwaffen oder Schlagwerkzeugen ist verboten